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Términos y condiciones generales de keponmo

Achtung: Blitzversand erfolgt sofort nach Zahlungseingang! Die Zahlung per Paypal oder Kreditkarte ermöglicht die sofortige Auftragsbearbeitung und beschleunigt Ihre Lieferung

Bei Fragen zu Produkten/Kompatibilitägen nutzen Sie bitte vor dem Kauf unseren technischen Helpdesk: https://helpdesk.dieseltechnic.com.

Als Geschäftskunde hinterlegen Sie bitte Ihre USt-IdNr. in Ihrem Nutzerkonto. Die Rechnung wird automatisch erstellt, eine nachträgliche Rechnungskorrektur erfolgt nicht. 

Die Verpackungsentsorgung wird über das Partslife Verpackungsrücknahme-System PVS sichergestellt.

IMPORTANT: NO SERVICE FOR BUYERS FROM COUNTRIES AGAINST WHICH THE EUROPEAN UNION HAS IMPOSED SANCTIONS AND RESTRICTIONS! (Council Regulation (EU) No 833/2014 – Article 12g)

Hinweis für internationale Käufer: Der Artikelpreis und die Versandkosten decken eventuell anfallende Einfuhrzölle, Steuern und Gebühren nicht ab. Für diese Kosten kommt der Käufer selbst auf. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Zollbehörde, welche zusätzlichen Kosten anfallen können, bevor Sie einen Artikel kaufen. Bei Rückgaben zahlt der Käufer die Versandkosten.

keponmo ist ein Service der Diesel Technic SE.

Als gewerblicher Käufer und Endverbraucher beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen:

Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Diesel Technic SE · Wehrmannsdamm 5–9 · 27245 Kirchdorf · Deutschland

1. Geltungsbereich, Verwendung der Sachen

(1) Sämtliche Lieferungen durch Diesel Technic SE (im Folgenden: „DT“) erfolgen auf der Grundlage der nachstehenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im Folgenden: “AGB”). Diese
liegen allen Angeboten von DT, Annahmen und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung durch den Käufer für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur, soweit DT ihnen ausdrücklich zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann, wenn DT in Unkenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers eine Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.

(3) Die AGB gelten gegenüber Käufern in ihrer Eigenschaft als Unternehmer. Ein “Unternehmer” ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmen in diesem Sinne sind gleich gestellt juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

(4) Mündliche Abreden gelten als nicht abgeschlossen.

(5) Der Einbau der von DT gelieferten Teile darf nur von geschultem Personal in Fachwerkstätten durchgeführt werden unter Verwendung des dafür vorgesehenen Spezialwerkzeugs und entsprechend den Einbau- bzw. Wartungsvorschriften der jeweiligen Fahrzeughersteller.

2. Angebot und Vertragsschluss, Produktbeschreibung, Änderungsvorbehalt

(1) Sofern in den Angeboten von DT eine Annahmefrist nicht ausdrücklich bestimmt ist, handelt es sich bei den Angeboten um unverbindliche Preisauskünfte. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn eine Bestellung durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, vorbehaltlose Lieferung oder Rechnungsstellung von DT angenommen wird.

(2) Der Käufer ist in bestehenden Geschäftsbeziehungen an seine Bestellung oder sein sonstiges Vertragsangebot für vier Wochen gebunden, sofern er nicht ausdrücklich eine andere Bestimmung trifft.

(3) Soweit nicht anders vereinbart, bestimmt sich die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Kaufsache vordringlich nach der in Textform zwischen DT und dem Käufer vereinbarten Produktbeschreibung.

(4) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Hersteller während der Lieferzeit bleiben vorbehalten und sind vom Käufer zu akzeptieren, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien, insbesondere auch der des Käufers zumutbar sind.

3. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk ausschließlich Transportverpackung; diese stellt DT gesondert in Rechnung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen, es sei denn es wird explizit inklusive Mehrwertsteuer angeboten; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

4. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung bzw. bei Abholung ohne Abzug, netto Kasse fällig, abzüglich einer etwaig geleisteten Anzahlung. Die Gewährung von Skonti bedarf der gesonderten Vereinbarung. Nichtbare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung entgegengenommen.

(2) Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen von DT 14 Tage nach der Übergabe der Kaufsache in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

(3) DT behält sich das Recht vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zzgl. der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der folgenden Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.

(4) Dem Käufer stehen das Recht zur Aufrechnung sowie ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von DT anerkannt ist.

5. Übergabe der Kaufsache/Lieferung/Annahmeverzug des Käufers

(1) Lieferungen erfolgen ab DT Werk Kirchdorf, es sei denn die Parteien vereinbaren ausdrücklich etwas Abweichendes.

(2) Ist die Lieferung der Kaufsache vereinbart, trägt bei Fehlen einer anderweitigen Vereinbarung der Käufer die Kosten der Versendung der Kaufsache ab DT Werk Kirchdorf, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert der Kaufsache. Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Käufer über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person oder den abholenden Käufer übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager von DT verlassen hat.

(3) Eine Transportversicherung schließt DT allein auf rechtzeitig geäußerten Wunsch des Käufers und auf seine Kosten ab.

(4) Bei Abholung durch den Käufer oder durch den beauftragten Transportunternehmer müssen vereinbarte Termine pünktlich eingehalten werden. Bei Nichteinhaltung des Abholtermins für versandfertig gemeldete Ware ist DT berechtigt, am nächsten Tag über das Material zu verfügen. Der Käufer trägt sämtliche durch verspätete Abholung oder Bereitstellung von Frachtmitteln entstehenden Kosten. Werden die bei Aufträgen über Lieferung mehrerer Teilmengen vereinbarten Lieferfristen und -termine vom Käufer nicht eingehalten, so ist DT nach fruchtloser Fristsetzung berechtigt, die restliche Ware zu liefern, von dem noch nicht erledigten Teil des Auftrags zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Verlangt DT Schadensersatz statt der Leistung, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher bzw. niedriger anzusetzen, wenn DT einen höheren bzw. der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist. Die Pflicht zur Abnahme der Kaufsache ist wesentliche Vertragspflicht des Käufers.

(5) Teilleistungen durch DT sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

(6) Lieferzeiten, die in der Auftragsbestätigung genannt sind, sind grundsätzlich keine verbindlichen Liefertermine, sondern geben nur das voraussichtliche Lieferdatum an. Die Überschreitung des voraussichtlichen Lieferdatums bedeutet daher keinen Lieferverzug. Hierfür ist erst eine angemessene Fristsetzung des Bestellers notwendig. Ein vom Besteller gewünschter fester Liefertermin bzw. eine verbindliche Lieferfrist sind von dem Besteller bei Bestellung in Textform ausdrücklich als solche anzugeben und von DT in der Auftragsbestätigung zu bestätigen. Anderenfalls gilt ein fester Liefertermin bei Annahme durch DT nicht als vereinbart.

(7) Der Beginn der von DT in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeit setzt stets die Abklärung aller technischen Fragen mit dem Besteller voraus. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von DT setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers – insbesondere betreffend Mitwirkungspflichten – voraus.

(8) DT ist nicht verpflichtet, mangelfreie Ware nach Lieferung zurückzunehmen und den schon gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten. Wird mangelfreie Ware auf Anfrage des Käufers vollständig oder teilweise zurückgenommen, so beruht dies auf einer reinen Kulanzentscheidung von DT und begründet auch in laufenden Geschäftsbeziehungen und/oder bei mehrfacher Rücknahme keinen Anspruch des Käufers auf künftige Rücknahmen und Erstattungen. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücknahmepflichten, insbesondere in den Fällen der Anfechtung, sofern und soweit diese Rechte des Käufers nicht durch eine abweichende Vereinbarung ausgeschlossen sind.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Kaufsache bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Kaufpreisansprüche, die DT gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehen, in dem Eigentum von DT. Der Käufer hat die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Für den Fall des Verlusts, der Beschädigung oder der Zerstörung der Kaufsache tritt der Käufer bereits heute etwaige gegen Dritte entstehende Ersatzansprüche an DT ab.

(2) Die Weiterveräußerung der Kaufsache ist dem Käufer nur im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes der Kaufsache an den Käufer erfolgt. Der Käufer hat mit seinem Abnehmer auch zu vereinbaren, dass der Abnehmer erst mit dieser Zahlung Eigentum erwirbt.

(3) Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Käufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer), die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte zustehen, an DT unabhängig davon ab, ob die jeweilige Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. DT nimmt die jeweilige Abtretung an. Der Käufer ist verpflichtet, die Abtretung an DT durch entsprechende Vermerke in seinen Geschäftsbüchern kenntlich zu machen.

(4) Der Käufer bleibt zur Einziehung von Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von DT, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. DT wird die Forderungen nicht einziehen, soweit und solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Käufer auf Verlangen alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind, insbesondere die entsprechenden Unterlagen auszuhändigen, sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

(5) Der Käufer hat DT von Pfändungen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware und/oder der an DT abgetretenen Forderungen unverzüglich in Textform zu benachrichtigen.

7. Lieferverzug

Ist DT aufgrund höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen durch Feuer, Unwetter oder Wasser, oder Krieg, hoheitliche Anordnungen oder sonstiger Umständen, die DT nicht zu vertreten hat, vorübergehend daran gehindert, die Kaufsache zu einem vereinbarten Termin oder innerhalb einer vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich Liefertermine und -fristen um die Zeit, während der das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

8. Sachmangelhaftung

(1) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund mit Ausnahme der von §§ 445b, 478 BGB geregelten Fälle – beträgt ein Jahr.

(2) Im Fall einer Ersatzlieferung im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllung beginnt die Gewährleistungsfrist für die als Ersatz gelieferte Sache nicht neu zu laufen, sondern die alte Gewährleistungsfrist bleibt bestehen. Dies gilt auch für den Fall der Nachbesserung (Reparatur).

(3) Außer im Fall des Rückgriffs des Bestellers aufgrund einer Inanspruchnahme seines Kunden ist DT berechtigt, die Art der Nacherfüllung selbst zu wählen. DT ist für jeden Fall der Nacherfüllung eine angemessene Frist einzuräumen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

(5) Beschaffenheits- und Haltbarkeitsangaben sowie sonstige Angaben von DT sind nur dann selbständige Garantien, wenn sie als solche ausdrücklich vereinbart und bezeichnet wurden. Im Übrigen handelt es sich lediglich um Beschaffenheitsvereinbarungen gemäß § 434 BGB.

(6) Werden Erzeugnisse nach den vom Käufer vorgelegten Konstruktionsunterlagen hergestellt, haftet DT lediglich für die ordnungsgemäße Ausführung. Wird DT von Dritten auf Schadensersatz (z.B. wegen Verletzung von Urheber- und ähnlichen Rechten oder Produktmängeln) in Anspruch genommen, die ihre Ursache nicht in den Fertigungsbereich von DT, sondern der Sphäre des Käufers zuzurechnen sind, ist der Käufer verpflichtet, DT von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen.

9. Rücktritt

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn DT die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Er hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung von DT zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen über den Rücktritt.

10. Schadensersatz, Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse

(1) DT haftet für Vorsatz, für grobe Fahrlässigkeit sowie im Fall der Arglist unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet, soweit DT eine Pflicht verletzt hat, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unabhängig vom Anspruchsgrund übernimmt DT keine darüber hinausgehende Haftung, soweit zwischen den Parteien nichts Abweichendes vereinbart ist.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung  von DT begrenzt oder ausgeschlossen ist, ist die persönliche Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von DT ebenso begrenzt bzw. ausgeschlossen.

11. Veränderte Verhältnisse beim Käufer

Verfügt der Käufer außerhalb des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über Ware, die DT unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat, oder löst er sein Unternehmen auf, ist DT berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen, Wechsel auf Kosten der Käufers zurückzukaufen und nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsgestellung weiter zu liefern.

12. Exportkontrolle

Die Ausfuhr bestimmter Produkte, technischer Informationen und Dokumentationen, die von DT bezogen werden können - z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes oder Endverbleibs -, unterliegen gegebenenfalls einer Genehmigungspflicht nach dem Außenwirtschaftsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Der Käufer kann die für die Produkte technischen Informationen und Dokumentationen, die zur Prüfung der einschlägigen Ausfuhrvorschriften, insbesondere der Europäischen Union (EU) bzw. die jeweiligen nationalen Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten notwendig sind, von DT erhalten, soweit diese DT vorliegen. Der Käufer wird auf eigene Rechnung sämtliche Lizenzen und Exportpapiere beschaffen, die zum Wiederverkauf der von DT bezogenen Produkte in Drittstaaten erforderlich sind. Der Käufer verpflichtet sich weiter, alle Empfänger der von DT bezogenen Produkte und technischen Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Zugriff auf Produkte, technische Informationen und Dokumentationen auf der Website von DT darf nur dann erfolgen, wenn sie der oben genannten Prüfung und Sicherstellung entsprechen; andernfalls ist DT nicht zur Leistung verpflichtet.

13. Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Kirchdorf, Deutschland.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, unabhängig von Rechtsgrund und Rechtsnatur, der Sitz von DT. DT hat jedoch das Recht, den Käufer nach seiner Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Der Vertrag und die AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am Nächsten kommt. 

Stand: 27.10.2022

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